HomeAllgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Vermietung des „TreeHouse“ für Veranstaltungen, Foto- und Videoproduktionen sowie private Nutzung

Studio Maximilian Magnus, Mindeltalstraße 32, 87782 Unteregg, vertreten durch Maximilian Magnus, nachfolgend „Vermieter“ genannt.

Stand: 30. Juli 2026

Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist einsehbar unter: https://treehousebavaria.com/agb

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die entgeltliche Überlassung von Räumlichkeiten und Außenflächen des Anwesens „TreeHouse“, Mindeltalstraße 32 in 87782 Unteregg (nachfolgend „Location“ oder „Mietsache“), zwischen dem Vermieter und dem jeweiligen Mieter – unabhängig davon, ob es sich um Foto-/Videoproduktionen, Firmen- und Businessevents, Workshops/Retreats oder private Veranstaltungen (Feiern, Hochzeiten o. Ä.) handelt.
  2. Mieter kann sowohl ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (z. B. Produktionsfirma, Agentur, Unternehmen) als auch ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (Privatperson) sein. Wird nachfolgend zwischen beiden unterschieden, ist dies ausdrücklich kenntlich gemacht.
  3. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  4. Bestandteil des Vertrages sind neben diesen AGB auch die „Nutzungsrichtlinien für Foto- und Videoaufnahmen bzw. Veranstaltungen im TreeHouse“ (Hausordnung) in ihrer jeweils gültigen Fassung, die dem Mieter vor Vertragsschluss ausgehändigt bzw. zugänglich gemacht werden und als Anlage Bestandteil dieser AGB sind.
  5. Es handelt sich bei der Anmietung um eine kurzfristige, zweckgebundene Raum- und Flächenüberlassung zu Produktions-, Veranstaltungs- oder Eventzwecken. Die Vorschriften über die Wohnraummiete (§§ 549 ff. BGB), insbesondere die dortigen Kündigungsschutzvorschriften, finden auf diesen Vertrag keine Anwendung.

§ 2 Vertragsgegenstand und Zustandekommen des Vertrages

  1. Gegenstand des Vertrages ist die zeitweise entgeltliche Überlassung der Location zur vereinbarten Nutzung (z. B. Foto-/Videoshooting, Veranstaltung, private Feier) einschließlich der im Angebot bzw. in der Buchungsbestätigung genannten Nebenleistungen (z. B. Mobiliar, technisches Equipment).
  2. Anfragen des Mieters (per E-Mail, Telefon oder Buchungsformular) stellen ein unverbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages dar.
  3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
  4. Der Vermieter behält sich vor, einzelne Bereiche der Location (z. B. Privatbereich, Lager, Stallungen/Tierbereiche) von der Anmietung auszunehmen; diese sind nicht Vertragsgegenstand und dürfen nicht betreten werden.

§ 3 Mietzeit, Nutzungsumfang

  1. Die Mietzeit (Beginn und Ende, inkl. Auf- und Abbauzeiten) ergibt sich aus der zwischen Vermieter und Mieter getroffenen Vereinbarung. Auf- und Abbauzeiten sind, sofern nicht gesondert vereinbart, in die Mietzeit einzurechnen.
  2. Eine Überschreitung der vereinbarten Mietzeit ist rechtzeitig vorab mit dem Vermieter abzustimmen. Nicht abgestimmte Überschreitungen berechtigen den Vermieter zur Berechnung einer zusätzlichen Nutzungsgebühr sowie zur Geltendmachung eines etwaigen weitergehenden Schadens.
  3. Die Location darf ausschließlich zu dem vertraglich vereinbarten Zweck (z. B. konkretes Shooting, konkrete Veranstaltung) und nur mit der im Vertrag angegebenen bzw. einer vorab abgestimmten Personenzahl genutzt werden. Eine Nutzungsänderung oder Überschreitung der vereinbarten Teilnehmerzahl bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
  4. Eine Unter- oder Weitervermietung der Location oder einzelner Räume an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die im Angebot bzw. in der Buchungsbestätigung genannten Preise (Locationmiete zzgl. ggf. Nebenkosten wie Equipment-Miete). Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
  2. Ob eine Endreinigung im Mietpreis enthalten ist oder gesondert berechnet wird, ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Buchungsbestätigung. Ist keine Endreinigungspauschale vereinbart, hat der Mieter die Location besenrein und in dem bei Übergabe vorgefundenen Zustand zurückzugeben; andernfalls kann der Vermieter die Kosten einer Ersatzreinigung in angemessener Höhe in Rechnung stellen.
  3. Der Vermieter kann bei Vertragsschluss eine Anzahlung verlangen. Geht die Anzahlung nicht fristgerecht ein, ist der Vermieter berechtigt, nach erfolgloser Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten; die Buchung gilt in diesem Fall als durch den Mieter storniert, mit der Folge, dass die Regelungen in § 5 Anwendung finden.
  4. Zusätzlich kann eine Kaution vereinbart werden, die spätestens bei Übergabe der Location in bar oder per Überweisung zu leisten ist. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche des Vermieters aus oder im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis, insbesondere wegen Beschädigung der Mietsache, offener Reinigungs- oder Nebenkosten oder sonstiger Vertragsverletzungen, und wird, soweit keine Ansprüche bestehen, innerhalb von 14 Werktagen nach Rückgabe der Location zurückerstattet.
  5. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen.
  6. Der Mieter kann gegen Forderungen des Vermieters nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nicht, soweit der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Stornierung / Rücktritt

  1. Storniert der Mieter die Buchung, gilt – soweit im Einzelfall nicht abweichend vereinbart – folgende Staffelung bezogen auf die vereinbarte Locationmiete:
    • a) Stornierung bis 90 Tage vor Beginn der Mietzeit: kostenfrei bzw. 20 % Stornogebühr,
    • b) Stornierung von 89 bis 60 Tagen vor Beginn der Mietzeit: 30 % Stornogebühr,
    • c) Stornierung von 59 bis 30 Tagen vor Beginn der Mietzeit: 50 % Stornogebühr,
    • d) Stornierung von 29 bis 14 Tagen vor Beginn der Mietzeit: 75 % Stornogebühr
  2. Änderungen des vereinbarten Timings (z. B. Verschiebung von Beginn/Ende) sind dem Vermieter so früh wie möglich, spätestens jedoch 24 Stunden vor dem ursprünglich vereinbarten Beginn, mitzuteilen.
  3. Ist der Mieter Verbraucher (B2C) und wurde der Vertrag im Fernabsatz (z. B. online) geschlossen, gelten ergänzend die gesetzlichen Widerrufsvorschriften, sofern kein gesetzlicher Ausschlussgrund (z. B. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB bei Vermietung zu einem bestimmten Termin) eingreift; über ein etwaiges Widerrufsrecht wird gesondert informiert.
  4. Der Vermieter ist berechtigt, aus wichtigem Grund (z. B. höhere Gewalt, Ausfall der Location durch Schäden, behördliche Anordnung) vom Vertrag zurückzutreten; bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall anteilig erstattet. Weitergehende Ansprüche des Mieters sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen (vgl. § 8).

Höhere Gewalt

  1. Als höhere Gewalt gelten Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegen und auch mit zumutbarer Sorgfalt nicht abwendbar waren, insbesondere Naturkatastrophen, extreme Wetterereignisse, Pandemien/Epidemien, Streik, behördliche Anordnungen, Krieg oder vergleichbare Ereignisse (z. B. länger andauernder Stromausfall der Location).
  2. Wird die Durchführung der Veranstaltung/Produktion durch höhere Gewalt unmöglich oder unzumutbar, sind beide Parteien von ihrer Leistungspflicht befreit. Bereits erbrachte Zahlungen werden abzüglich bereits nachweislich entstandener Kosten des Vermieters (z. B. Vorbereitungsaufwand) erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind beiderseits ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  3. Die Parteien werden sich in einem Fall höherer Gewalt unverzüglich über eine mögliche Verschiebung des Termins abstimmen, bevor Rücktritts- oder Erstattungsrechte geltend gemacht werden.

§ 6 Pflichten des Mieters, Nutzungsrichtlinien

  1. Der Mieter verpflichtet sich, die Location pfleglich und ausschließlich zum vertraglich vereinbarten Zweck zu nutzen sowie die geltenden Nutzungsrichtlinien/Hausordnung (Anlage) und die Weisungen des Vermieters bzw. seiner Vertreter vor Ort zu beachten.
  2. Der Mieter stellt sicher, dass alle von ihm eingesetzten Personen (Team, Gäste, Teilnehmer, Dienstleister) über die Nutzungsrichtlinien informiert werden und diese einhalten. Der Mieter haftet für Verstöße seines Teams und seiner Gäste wie für eigenes Verschulden.
  3. Rauchen ist im gesamten Gebäude untersagt; geraucht werden darf ausschließlich im Außenbereich mit ausreichendem Abstand zum Gebäude. Zigarettenabfälle sind eigenständig und ordnungsgemäß zu entsorgen.
  4. Möbel, Kunstwerke und Einrichtungsgegenstände dürfen nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter umgestellt bzw. verändert werden; der ursprüngliche Zustand ist nach Ende der Mietzeit wiederherzustellen.
  5. Der Mieter hat für eine ordnungsgemäße Mülltrennung zu sorgen. Bei größerem Müllaufkommen (mehr als ca. 30 Liter) ist der Müll durch den Mieter mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
  6. Bei musikalischer Beschallung ist auf angemessene Lautstärke zu achten; zu Ruhezeiten und aus Rücksicht auf Nachbarschaft und Tiere sind entsprechende Vorgaben des Vermieters einzuhalten.
  7. Auf dem Gelände leben Tiere (u. a. Pferde und Katzen). Der Kontakt mit den Tieren erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters bzw. seiner Gäste; Weidezäune können unter Strom stehen. Anweisungen und Hinweise des Vermieters zum Umgang mit den Tieren sind zwingend zu beachten.
  8. Privatbereiche (u. a. Bad und Schlafzimmer im Privatbereich, Obergeschoss/Treppe zum privaten Bereich, gekennzeichnete Lagerbereiche) sind nicht Bestandteil der Anmietung und dürfen nicht betreten werden.
  9. Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, alle für seine Veranstaltung/Produktion erforderlichen behördlichen Genehmigungen (z. B. Veranstaltungsanzeige, Sondernutzungserlaubnisse) einzuholen sowie erforderliche Anmeldungen bei Verwertungsgesellschaften (insbesondere GEMA) bei Musiknutzung vorzunehmen und die hierfür anfallenden Gebühren zu tragen.
  10. Die vereinbarte bzw. vom Vermieter mitgeteilte maximale Personenzahl je Raum ist einzuhalten. Flucht- und Rettungswege sowie Feuerlöscheinrichtungen sind jederzeit freizuhalten; offenes Feuer ist, abgesehen von beaufsichtigten Kerzen (§ 7 Abs. 5), nicht gestattet.

§ 7 Beschädigungen, Versicherung, Haftung des Mieters, Freistellung

  1. Der Mieter haftet für alle während der Mietzeit durch ihn, seine Gäste, sein Team oder von ihm beauftragte Dritte schuldhaft verursachten Schäden an der Location, der Einrichtung, dem Mobiliar sowie an Kunstgegenständen, soweit diese nicht auf einer bereits bestehenden Mangelhaftigkeit oder auf einem Verschulden des Vermieters beruhen.
  2. Der Mieter ist verpflichtet, vor Beginn der Mietzeit eine geeignete Absicherung (z. B. eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung oder eine ausreichende betriebliche Haftpflichtversicherung) abzuschließen, die Schäden an der Mietsache sowie Personen- und Sachschäden Dritter im Rahmen der vereinbarten Nutzung abdeckt, und dem Vermieter auf Verlangen einen entsprechenden Versicherungsnachweis (z. B. Kopie des Versicherungsscheins) spätestens vor Zutritt zur Location vorzulegen. Der Vermieter kann den Zutritt bis zur Vorlage des Nachweises verweigern.
  3. Schäden sind dem Vermieter unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme, mitzuteilen und mit Fotos zu dokumentieren.
  4. Für den Fall von Glasbruch ist der betroffene Bereich großräumig zu reinigen (z. B. abzusaugen), da die Räume grundsätzlich nur ohne Straßenschuhe genutzt werden.
  5. Der Einsatz von offenem Feuer (z. B. Kerzen) ist nur unter Aufsicht gestattet; Kerzen sind beim Verlassen des Raumes stets zu löschen.
  6. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschließlich Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung) frei, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung/Produktion durch den Mieter, seine Gäste, sein Team oder von ihm beauftragte Dritte entstehen, soweit diese nicht auf einem Verschulden des Vermieters beruhen. Dies gilt insbesondere für Personen- und Sachschäden Dritter sowie für Ansprüche wegen unzureichender datenschutz- oder urheberrechtlicher Absicherung von Aufnahmen (vgl. § 9).

§ 8 Haftung des Vermieters

  1. Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. Für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf, haftet der Vermieter auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  3. Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle der Übernahme einer ausdrücklichen Garantie.
  4. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für vom Mieter oder dessen Gästen mitgebrachte Gegenstände (z. B. Equipment, Requisiten, persönliche Gegenstände), soweit kein Verschulden des Vermieters vorliegt.

§ 9 Foto- und Videoaufnahmen, Bildrechte, Datenschutz

9.1 Aufnahmen durch den Mieter (Shooting/Produktion)

  1. Erfolgt die Anmietung zum Zweck einer Foto- oder Videoproduktion, ist der Mieter für die datenschutz- und urheberrechtskonforme Durchführung der Aufnahmen (u. a. Einholung erforderlicher Einwilligungen abgebildeter Personen) selbst verantwortlich.
  2. Die künstlerischen Werke am Objekt dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Absprache mit dem Vermieter fotografiert oder gefilmt und nicht ohne schriftliche Zustimmung in sozialen Medien oder anderen Medien veröffentlicht werden. Aufnahmen des Gesamtraums bzw. des Anwesens sind ausschließlich nach vorheriger Absprache zulässig.
  3. Eine Nutzung der Location-Bilder zu Werbezwecken des Vermieters (z. B. auf dessen Website/Social-Media-Kanälen zur Bewerbung der Location) bleibt dem Vermieter vorbehalten und wird gesondert vereinbart.

9.2 Aufnahmen bei Veranstaltungen des Mieters / durch den Vermieter

Sofern im Rahmen einer Veranstaltung des Mieters Foto- oder Videoaufnahmen von Teilnehmenden durch den Vermieter oder von diesem beauftragte bzw. akkreditierte Personen angefertigt werden sollen, weist der Mieter die Teilnehmenden vorab entsprechend hin.

  1. Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit (Art. 4 Nr. 7 DSGVO) für Aufnahmen bei der Veranstaltung liegt beim jeweiligen Veranstalter (i. d. R. der Mieter), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Der Mieter stellt den Vermieter insoweit von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer unterlassenen oder unzureichenden Information der Teilnehmenden beruhen.
  2. Ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO ist im Einzelfall sorgfältig gegen die Interessen der abgebildeten Personen abzuwägen; bei erkennbarem Widerspruch einzelner Personen ist dies zu berücksichtigen (Art. 21 DSGVO). Bei Aufnahmen, die erkennbar der reinen Werbung dienen (nicht der Dokumentation/Berichterstattung), kann eine ausdrückliche Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) erforderlich sein.
  3. Weitergehende Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung des Vermieters unter https://treehousebavaria.com/datenschutzerklaerung/.

§ 10 Schlüssel, Zutritt, Sicherheit

  1. Die Übergabe und Rückgabe der Location sowie ggf. auszuhändigender Schlüssel erfolgt zu den vereinbarten Zeiten gegen Empfangsbestätigung. Verlorene Schlüssel sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen; die Kosten eines hierdurch erforderlichen Schließanlagenaustauschs trägt der Mieter, sofern er den Verlust zu vertreten hat.
  2. Alle Türen und Fenster sind beim Verlassen der Räume bzw. bei Ende der Mietzeit zu schließen. Der Zugang zu abgeschlossenen oder gekennzeichneten Privat- und Lagerbereichen ist nicht gestattet.
  3. Der Vermieter bzw. ein von ihm benannter Ansprechpartner ist berechtigt, die Einhaltung dieser AGB und der Nutzungsrichtlinien während der Mietzeit zu kontrollieren.

§ 11 Parken, Logistik, Haustechnik

  1. Das Parken ist ausschließlich auf den hierfür ausgewiesenen Flächen gestattet; die entsprechenden Bereiche werden dem Mieter vor Ort bzw. in den Nutzungsrichtlinien mitgeteilt.
  2. Eingriffe in die elektronische Haussteuerung (Licht, Jalousien, Technik) sind nur nach Einweisung durch den Vermieter zulässig; hierfür benennt der Mieter vor Ort eine verantwortliche Ansprechperson.
  3. Für Sonderwünsche an der Technik (z. B. Lichteinstellungen) ist rechtzeitig vor Beginn der Mietzeit Rücksprache mit dem Vermieter zu halten.

§ 12 Verpflegung / Catering

  1. Sofern vereinbart, darf der Mieter die Küche im Rahmen der Nutzungsrichtlinien für eigenes Catering nutzen. Die Nutzung erfolgt pfleglich; Geschirr, Gläser und Küchengeräte sind nach Gebrauch zu reinigen bzw. in die Spülmaschine zu räumen.
  2. Speisen- und Getränkereste sind vom Mieter zu entfernen; eine Lagerung eigener Lebensmittel über die Mietzeit hinaus ist nicht gestattet.

§ 14 Kündigung aus wichtigem Grund

  1. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei ihre wesentlichen vertraglichen Pflichten trotz Abmahnung wiederholt verletzt oder wenn die Fortsetzung des Vertrages für die andere Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls unzumutbar ist (z. B. erhebliche Gefährdung von Personen, Tieren oder der Mietsache).

§ 15 Datenschutz (allgemein)

  1. Die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erhobenen personenbezogenen Daten des Mieters (bzw. seiner Ansprechpersonen) werden vom Vermieter zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Vermieters unter [URL EINFÜGEN].

§ 16 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Mieter Verbraucher, gilt dies nur insoweit, als dadurch kein zwingender Schutz durch das Recht seines gewöhnlichen Aufenthaltsorts entzogen wird.
  2. Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Unteregg.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
  4. Änderungen dieser AGB werden dem Mieter in Textform mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn der Mieter nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang widerspricht; hierauf wird der Mieter bei der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern, sofern die Änderung wesentliche Vertragsinhalte betrifft – hier ist die ausdrückliche Zustimmung erforderlich.
  5. Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB kann jederzeit unter https://treehousebavaria.com/agb abgerufen werden. Maßgeblich für den jeweiligen Vertrag ist die Fassung, die dem Mieter bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt bzw. mitgeteilt wurde.

Unteregg, 30. Juli 2026
Maximilian Magnus